Ambulante Rehabilitation

Alkohol, Medikamente, Cannabis, Glücksspiel, Medien und sonstige Drogen

Die Ambulante Rehabilitation/Ambulante Fortführung der Behandlung ist eine ambulante Entwöhnungsbehandlung, die von den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen sowie der Beihilfe und der Heilfürsorge anerkannt ist.

Einen Antrag auf eine Ambulante Rehabilitation können Sie bei einem Berater oder einer Beraterin in der Suchtberatungsstelle stellen.

Sprechen Sie uns an!

stadt.mission.mensch gGmbH | Suchthilfe
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Tel. 0431 . 26044 - 500, suchthilfe (at) stadtmission-mensch.de

Die Gruppen.

Die wöchentlich stattfindenden Gruppengespräche sind der Hauptbestandteil der Ambulanten Rehabilitation. Zwischen 40 (+ 4 Bezugspersonengespräche) bis 120 (+ 12 Bezugspersonengespräche) Therapieeinheiten sind möglich (Bezugspersonengespräche können z.B. Paargespräche, Elterngespräche o.ä. sein). Die Dauer erstreckt sich entsprechend über einen Zeitraum von 6 bis zu 18 Monate.

Bezugspersonengespräche können Paargespräche, Elterngespräche o.ä. sein.
 

Die drei Gruppen verfügen über jeweils 12 Plätze und finden in den Räumen der Beratungsstelle statt:

Reha-Gruppe I: jeden Montag von 17:30 Uhr bis 19:10 Uhr und an jedem ersten Montag im Monat 
von 17.30 Uhr bis 21:10 Uhr

Reha-Gruppe II (Glücksspiel und Medien) jeden Mittwoch 17:30 Uhr bis 19:10 Uhr und an jedem ersten Mittwoch im Monat von 17.30 Uhr bis 21:10 Uhr

Reha-Gruppe III: jeden Donnerstag von 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr und an jedem ersten Freitag im Monat von 14.00 Uhr bis 17.40 Uhr

Die Gruppen werden von einer Bezugstherapeutin oder einem Bezugstherapeuten geleitet. Alle zwei Monate finden Themennachmittage für Gruppenmitglieder und Angehörige statt. Auch besteht die Möglichkeit von Einbeziehung wichtiger Bezugspersonen in Form von z.B. Paargesprächen.
 

Ablauf

Am Anfang der Ambulanten Rehabilitation finden zusätzlich zu den Gruppensitzungen Einzelsitzungen statt. In diesen Einzelgesprächen stehen die Schließung des Therapievertrages, die Besprechung der Therapieziele, das Ausfüllen von Fragebögen und die Aufnahme der Lebensgeschichte im Mittelpunkt. Ebenfalls ist es notwendig, eine medizinische Untersuchung bei unserer Vertragsärztin durchführen zu lassen. Zu diesem Zweck bekommen Sie von uns einen Termin. 
Stellt sich nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes heraus, dass ein Fortsetzen der Maßnahme sinnvoll ist, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dazu ist ggf. eine zweite medizinische Untersuchung notwendig. Dieses Vorgehen kann noch einmal wiederholt werden. Am Ende der Ambulanten Rehabilitation erhalten Sie die abschließenden Fragebögen. Mit der medizinischen Abschlussuntersuchung endet dann Ihre Therapie. 
 

Gruppentherapie und Einzelgespräche

In der Gruppentherapie und begleitenden regelmäßigen Einzelgesprächen können Sie sich mit Ihren bisherigen Verhaltens-, Beziehungs-, und Suchtmustern auseinandersetzen. Durch Rückmeldungen der Gruppenmitglieder und Therapeuten, durch Ausdruck von Empfindungen, durch das Erzählen Ihrer Lebenslinie und evtl. durch Rollenspiele können Sie sich in Ihrem Erleben klarer werden und Ihr Verhalten korrigieren. Sie können das "Handwerkszeug" erlernen, mit problematischen Situationen umzugehen und somit Rückfällen vorzubeugen.
 

Ziel

Das allgemeine Ziel der Maßnahme ist eine selbstverantwortete und zufriedene Lebensführung auf der Grundlage von Suchtmittelabstinenz.
 

Regeln

Damit ein kontinuierlicher Veränderungsprozess stattfinden kann, gelten folgende Regeln als verbindlich:

  • Abstinenz vom jeweiligen Suchtmittel.  Medikamente, die vom Arzt verordnet wurden, sind in den jeweiligen ärztlichen Untersuchungen mitzuteilen.
  • Sie stellen sicher, dass die vereinbarten Therapietermine Vorrang in Ihrer Zeitplanung bekommen, so dass Sie regelmäßig und pünktlich zu den Gruppen-, Einzeltherapie-, Paargesprächen und Angehörigenseminare kommen. Die Einbeziehung Ihrer Bezugspersonen (wie z.B. Ehe- u. Lebenspartner, Kinder) ist wichtiger Bestandteil der Therapie; deshalb setzen wir Ihre Bereitschaft zur Einbeziehung Ihrer Angehörigen voraus.
  • Nichtteilnahme (wegen Erkrankung, beruflicher Verhinderung) sollte die Ausnahme sein und nach Möglichkeit am Vortag, spätestens jedoch bis 12.00 Uhr am Therapietag dem Bezugstherapeuten mitgeteilt werden. Bei zweimaligem Fehlen in Folge durch Krankheit benötigen wir im Bedarfsfall ein ärztliches Attest. Fehlende Mitwirkung (z.B. unentschuldigtes Fehlen, Ausbleiben eines ärztlichen Attestes bei Erkrankung) kann zur vorzeitigen Beendigung der Maßnahme führen.
  • Beurlaubung von der Therapie ist erst 6 Wochen nach Therapiebeginn möglich und soll abgesprochen werden.
  • Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe.
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem ambulanten Therapieangebot. 
  • Ein Rückfall ist bekanntzugeben. Es erfolgt eine Rückfallbearbeitung in der Gruppe und im Einzelgespräch. Die daraus resultierenden Maßnahmen zur Abstinenzsicherung, wie z.B. regelmäßige Atemalkoholkontrollen werden gemeinsam besprochen.

Ambulante Fortführung und ambulante Suchtnachsorge

Es gibt zwei Formen der Nachbetreuung: Die ambulante Suchtnachsorge oder die ambulante Fortführung der Behandlung schließen sich an eine tagesklinische oder stationäre Entwöhnungsbehandlung an. Da die ersten Wochen und Monate nach der Therapie sehr rückfallsensibel sind, ist eine geregelte professionelle Begleitung neben der Selbsthilfe äußerst wichtig. Wir begleiten Sie dabei, die Erkenntnisse, die Sie in der Therapie gewonnen haben, im Alltag umzusetzen und weiterhin zu vertiefen. Die übergeordneten Ziele beider Maßnahmen sind eine selbstverantwortete, selbstbestimmte und zufriedene Lebensführung auf der Grundlage von Suchtmittelfreiheit sowie eine Verbesserung der beruflichen und sozialen Teilhabe. Wo liegen denn nun die Unterschiede?
 

Die ambulante Fortführung

Die ambulante Fortführung der Behandlung ist ein Therapieangebot im Rahmen der ambulanten Rehabilitation. Hier geht es darum, dass Sie aktiv ihr Leben so umgestalten, dass Sie dauerhaft Zufriedenheit und Freude in Ihrem suchtmittelfreien Leben finden. Dies kann gelingen bei einer Verbesserung der seelischen und körperlichen Befindlichkeiten, einer stabilen Teilhabe  in Arbeit, Familien-und Freundeskreis und einer befriedigenden Freizeitgestaltung. Insbesondere können Sie in der ambulanten Fortführung neben der persönlichen Festigung im suchtmittelfreien Alltag und der Bearbeitung noch eigener Lebensthemen, die in der Klinik noch nicht abgeschlossen wurden, weiter bearbeiten und zum Abschluss bringen. Zu Beginn klären wir Ihre aktuelle Lebenssituation, schließen einen Behandlungsvertrag mit Ihnen und besprechen Ihre Therapieziele.

Unser Angebot umfasst wöchentliche Gruppentherapie, begleitende Einzelgespräche, Einbeziehung von Bezugspersonen, fachärztliche Begleitung. Für die ambulante Fortführung steht Ihnen ein Zeitraum von ca. 6 Monaten zur Verfügung. Bis zu zwei Verlängerungen sind  möglich. Die ambulante Fortführung der Behandlung wird von der Rentenversicherung Nord und den Krankenkassen finanziert. In Ausnahmefällen wird diese Maßnahme auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund gewährt.
 

Die Gruppen finden wie folgt statt:

Reha-Gruppe I:  
jeden Montag von 17:30 Uhr bis 19:10 Uhr und an jedem ersten Montag im Monat von 17.30 Uhr bis 21:10 Uhr

Reha-Gruppe II (Glücksspiel/Medien):  
jeden Mittwoch von 17.30 Uhr bis 19.10 Uhr und an jedem ersten Mittwoch im Monat von 17:30 Uhr bis 21:10 Uhr

Reha-Gruppe III: 
jeden Donnerstag von 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr und an jedem ersten Freitag im Monat von 14.00 Uhr bis 17.40 Uhr
 

Die ambulante Suchtnachsorge

Die ambulante Nachsorge dient der Sicherung und Festigung der in der medizinischen Rehabilitation erworbenen neuen Einstellungen und Verhaltensweisen. Um die Abstinenz nachhaltig zu sichern, bieten wir in regelmäßigen Gruppen-und Einzelgesprächen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Nachsorgeziele in Ihren Lebensalltag an. Im Eingangsgespräch klären wir die aktuelle soziale und berufliche Situation, stimmen die individuellen Ziele ab und schließen einen Nachsorgevertrag mit Ihnen. Die aktive Gestaltung Ihres Lebensalltages und die Erhöhung Ihrer Lebenszufriedenheit stehen im Vordergrund.

Regelmäßig tauschen Sie Ihre Alltagserfahrungen in Ihrer Nachsorgegruppe aus. Daneben bieten wir eine gezielte Bearbeitung von Schwerpunktthemen wie z.B. Abstinenzsicherung, Rückfallvorbeugung, aktive Freizeitgestaltung, Stressbewältigung, Selbsthilfe, Verbesserung der beruflichen und sozialen Teilhabe an.Unser Angebot umfasst neben der wöchentlichen Nachsorgegruppe auch Einzelgespräche zu Beginn und zum Abschluss der Nachsorge, Krisengespräche und die wichtige Einbeziehung von Bezugspersonen. Die Nachsorge dauert ca. 6 Monate. Eine Verlängerung ist möglich.

Wir weisen darauf hin, dass der Zeitrahmen für die Inanspruchnahme von Suchtnachsorge vom Kostenträger auf 12 Monate nach Beendigung der vorhergehenden Maßnahme befristet ist. Die ambulante Suchtnachsorge wird in der Regel auf der Grundlage eines gemeinsamen Rahmenkonzeptes von den Rentenversicherungsträgern und den Krankenkassen finanziert

Die Suchtnachsorge-Gruppe findet jeden Montag von 17:30 Uhr bis 19:10 Uhr statt.

Welche Form der weiteren Unterstützung für Sie geeignet und möglich ist, besprechen Sie gerne mit Ihrem Bezugstherapeuten der entsprechenden Fachklinik bzw. Tagesklinik.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen auf dem Weg in eine zufriedene Abstinenz.