Vermittlungsstelle Gemeinnützige Arbeit Kiel

Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und diese aufgrund schwieriger Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht zahlen können, haben die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag zu stellen und die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten. 

So kann eine Gefängnisstrafe mit ihren negativen Auswirkungen vermieden werden.  Die Allgemeinheit profitiert sowohl von der geleisteten Arbeit als auch von den eingesparten Haftkosten.

Gleichzeitig besteht die Chance für die Betroffenen, durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden zu einem geregelten Tagesablauf zu gelangen, neue Erfahrungen zu sammeln oder möglicherweise sogar die Weichen für einen beruflichen Wiedereinstieg zu stellen.  

Die Vermittlungsstelle begleitet dabei den gesamten Prozess. Unsere Zuständigkeit umfasst den Landgerichtsbezirk Kiel, der die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Landkreise Rendsburg-Eckernförde, Plön und Bad Segeberg einschließt.

Kontakt:

Vermittlungsstelle 
Gemeinnützige Arbeit Kiel 
Hasseer Str. 49 OG, 24113 Kiel
Tel. 0431. 26044 - 750 / -755
Fax 0431. 26044 - 779
straffaelligenhilfe (at) stadtmission-mensch.de